Kleine ErinnerungWas ist ein möblierter Tourismus?
Die Definition von möbliertem Tourismus lautet: „eine Villa, eine Wohnung oder ein möbliertes Studio, das ausschließlich vom Mieter genutzt wird und einer durchreisenden Kundschaft zur Vermietung angeboten wird, die dort einen Aufenthalt verbringt, der durch eine tage-, wochen- oder monatsweise Vermietung gekennzeichnet ist, und die dort keinen Wohnsitz hat“ (Artikel D. 324-1 des Tourismusgesetzes).
Eine möblierte Wohnung darf nicht länger als 90 Tage an dieselbe Person vermietet werden. Sie kann ein Zweitwohnsitz oder ein Hauptwohnsitz sein. Im letzteren Fall darf der Zeitraum der touristischen Vermietung drei Monate (90 Tage) nicht überschreiten (Artikel L.324-1-1 des Tourismusgesetzbuchs).





















