Erklärung zur Barrierefreiheit

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Nicht konform

Diese Website von Alençon Tourisme wird derzeit verbessert, um den Anforderungen des RGAA in Bezug auf die Barrierefreiheit zu entsprechen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Fremdenverkehrsamt der Stadtgemeinschaft Alençon (https://www.alencontourisme.com).

Unser Engagement Für die Zugänglichkeit

Erstellt am 30. Oktober 2025.

Alençon Tourisme verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.

Wir sind davon überzeugt, dass der Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, gewährleistet sein muss.

Stand der Einhaltung

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entspricht die Website www.alencontourisme.com noch nicht der geltenden Version des Allgemeinen Referenzrahmens für die Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA).

Diese Nichtkonformität ist vorübergehend und Gegenstand eines Verbesserungsplans, der derzeit umgesetzt wird.

Laufende Aktionen

Im Rahmen unserer Bemühungen um Barrierefreiheit haben wir die Begleitung dieses Projekts unserem digitalen Partner, der Raccourci Agency, anvertraut.

Die eingeleiteten Maßnahmen umfassen :

  • Ein Audit der technischen und funktionalen Zugänglichkeit der Website.
  • Die schrittweise Korrektur der festgestellten Nichtkonformitäten.
  • Die Umsetzung von Best Practices für ein integratives Design.
  • Die Schulung unserer internen Teams zu diesen Herausforderungen

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf ein Hindernis oder eine Schwierigkeit beim Zugriff auf einen Inhalt oder bei der Nutzung einer Funktion der Website stoßen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Ansprechpartnerin für Barrierefreiheit: Marie-Claire Lion | communication@visitalencon.com

Wir verpflichten uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten und, wenn möglich, eine barrierefreie Lösung für Ihre Anfrage einzurichten.